Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Hauptausschuss 15.10.2015

Beschlussprotokoll der Sitzung des Hauptausschusses vom 15.10.2015

 

Beschluss Nr.: VI/0266/15

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 15.10.2015, dem Güstrower Unternehmen pro-show event für weitere 2 Jahre die Ausrichtung des Güstrower Stadtfestes (2016 – 2017) unter Verzicht auf die Einnahmen aus Gebühren gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Barlachstadt Güstrow zu übertragen.

In Abhängigkeit der Haushalte 2016 – 2017 der Barlachstadt Güstrow wird ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zur Durchführung des Stadtfestes in Aussicht gestellt.

 

Beschluss Nr.: VI/0267/15

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 15.10.2015, dem Gewerbeverein Güstrow e.V. die Ausrichtung des Güstrower Inselseefestes für weitere 2 Jahre (2016 – 2017) übertragen.

 

Beschluss Nr.: VI/0285/15

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 15.10.2015 die Annahme einer Geldspende für das Ausleihen einer Springburg in Höhe von 208,25 € von der Firma RB Glas- und Gebäudereinigung GmbH, Rövertannen 12, 18273 Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0288/15

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow beschließt in seiner Sitzung am 15.10.2015, dem Gewerbeverein Güstrow e. V. für die Ausrichtung des Weihnachtsmarktes 2015 ent­sprechend dem vorliegenden Antrag für die Sondernutzung auf dem „Markt“ eine Gebühren­befreiung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Gebührensatzung für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Güstrow zu gewähren.

Während der Zeit des Weihnachtsmarktes 2015 sind keine anderen Veranstaltungen, Märkte und Sondernutzungen für den Verkauf von Erzeugnissen und Imbiss oder Einrichtungen, die man üblicherweise auf Jahrmärkten vorfindet, im Bereich des Sanierungsgebietes Altstadt zuzulassen. Die Händler des Wochenmarktes sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

Nichtöffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VI/0273/15

Der Hauptausschuss der Barlachstadt Güstrow genehmigt in seiner Sitzung am 15.10.2015 die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 14.09.2015 für den zusätzlichen Einsatz von Städtebaufördermitteln zur Sicherung des Gebäudes Domstraße 14.