- Startseite
- Bürgerservice
- Bürgerbüro
- Fischereischein
Fischereischein
Wenn Sie beabsichtigen zukünftig in Ihrer Freizeit und als Hobby zu den Petrijüngern zu gehören, müssen Sie zur Erlangung des Fischereischeines eine Fischereischeinprüfung ablegen. Die Stadt Güstrow führt diese Fischereischeinprüfungen mehrmals jährlich durch.
Vorbereitungskurse zur Fischereischeinprüfung bietet der Anglerverband Güstrow an.
Ansprechpartner: Herr Timm, Tel.: 03843/687230
Wie & was
Wer den Fischfang ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Voraussetzung für die Erteilung des Fischereischeines ist die Vollendung des 10. Lebensjahres, das Ablegen einer Fischereischeinprüfung, sowie die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen. Die Fischereischeinpflicht gilt in M-V ab dem 14. Lebensjahr.
Die Prüfungstermine werden im Güstrower Stadtanzeiger bzw. unter "Aktuelle Meldungen" im Bereich Bürgerbüro bekannt gemacht. Der Antrag zur Fischereischeinprüfung hat schriftlich, spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin bei der Stadt Güstrow zu erfolgen.
Die Gebühren sind bei der Antragstellung zu entrichten (weitere Informationen dazu finden Sie am Ende dieser Seite). Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Seit Mai 2012 kann jedermann von zu Hause sein Wissen in einem interaktiven Test zur Fischereischeinprüfung kontrollieren, um zu testen, ob er die Fischereischeinprüfung bestehen würde. Siehe hierzu die Website des LALLF http://www.lallf.de/ oder http://www.fs-pruefungstest.m-v.de/ .
Hinweis: Erwerb der Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes MV unter https://erlaubnis.angeln-mv.de/
Die Angelerlaubnis für die LAV-Gewässer, den Sumpfsee und die Ostseekarte erhalten Sie auch bei der Güstrow-Information, Franz-Parr-Platz 10.
Wo & was
Die Erteilung des Fischereischeines erfolgt nach bestandener Prüfung durch die Hauptwohnsitzgemeinde. Folgende Unterlagen werden benötigt:
-Personalausweis, oder bei Kindern gilt der Kinderausweis oder die Geburtsurkunde als Legitimation;
-Prüfungszeugnis über die bestandene Fischereischeinprüfung im Original oder eine dem Fischwirt gleichgestellte Prüfung; oder ein Fischereischein eines anderen Bundeslandes
-ein aktuelles Passbild
-Antrag
Gebühren
Prüfungsgebühr über 18 Jahre | 25,00 Euro |
Prüfungsgebühr unter 18 Jahre | 15,00 Euro |
Fischereischein auf Lebenszeit | 8,00 Euro |
Fischereiabgabemarke | 10,00 Euro |